AI

KI-Kennzeichnungs-Tool

Häufige Fragen zur KI-Kennzeichnungspflicht

Antworten auf die häufigsten Fragen zu Art. 50 EU AI Act und zur Nutzung dieses Tools.

Rechtliche Grundlagen (Art. 50 AI Act)

Muss ich KI-Bilder kennzeichnen?

Ja, aber nur unter bestimmten Voraussetzungen: Seit 2. August 2026 verlangt Art. 50 der EU-KI-Verordnung (AI Act), dass bestimmte KI-generierte oder KI-veränderte Bilder sichtbar gekennzeichnet werden. Betroffen sind ausschließlich sogenannte Deepfakes — nicht jedes mit KI erstellte Bild.

Gilt die Kennzeichnungspflicht für jedes KI-Bild?

Nein — das ist ein weit verbreitetes Missverständnis. Der AI Act enthält keine allgemeine Kennzeichnungspflicht für alle mit KI erstellten Inhalte. Betroffen sind nur Deepfakes, also Inhalte, die als real bzw. authentisch wahrgenommen werden könnten. Eine surreale Illustration, ein abstrakter generierter Hintergrund oder ein erkennbar künstlerisches Motiv fallen in der Regel nicht darunter.

Was ist ein Deepfake im Sinne des AI Act?

Ein Deepfake ist laut AI Act ein KI-generierter oder KI-manipulierter Bild-, Audio- oder Videoinhalt, der einer echten Person, einem echten Ort, Objekt oder Ereignis so ähnelt, dass er fälschlicherweise als authentisch wahrgenommen werden könnte.

Was zählt nicht als kennzeichnungspflichtig?

Inhalte, die erkennbar künstlerisch, surreal oder abstrakt sind und keine reale Person, keinen realen Ort oder ein reales Ereignis täuschend echt darstellen — zum Beispiel ein generierter Fantasiehintergrund, ein abstraktes Motiv oder eine offensichtlich gestaltete Illustration. Im Zweifel entscheidet der Einzelfall; dieses Tool ersetzt keine Rechtsberatung.

Seit wann gilt die Kennzeichnungspflicht?

Seit 2. August 2026. Für KI-Systeme, die bereits vor diesem Datum im Markt waren, gilt für die Kennzeichnungs-/Erkennungspflicht eine Übergangsfrist bis 2. Dezember 2026.

Muss ich bereits veröffentlichte (alte) Bilder nachträglich kennzeichnen?

Nein, die Kennzeichnungspflicht gilt nicht rückwirkend. Sie müssen also nicht Ihre gesamte bestehende Website, Ihr Newsletter-Archiv oder alte Social-Media-Beiträge nachträglich durchgehen — die Pflicht betrifft neu erstellte bzw. veröffentlichte Inhalte ab dem Anwendungsbeginn.

Gilt das auch privat, oder nur beruflich/institutionell?

Die Kennzeichnungspflicht gilt für jede berufliche oder institutionelle Nutzung, etwa durch Unternehmen, Behörden oder Redaktionen. Rein private, nicht-berufliche Nutzung ist regelmäßig nicht erfasst.

Was passiert bei einem Verstoß?

Verstöße gegen die Transparenzpflichten aus Art. 50 AI Act können mit Bußgeldern von bis zu 15 Millionen Euro oder 3 % des weltweiten Jahresumsatzes geahndet werden — je nachdem, welcher Betrag höher ist.

Wie kennzeichnet man KI-Bilder korrekt?

Der AI Act schreibt keine bestimmte Methode vor, nur dass die Kennzeichnung sichtbar und erkennbar sein muss. In der Praxis haben sich sowohl kurze Text-Hinweise (z. B. „Mit KI erzeugt", „KI-generiertes Bild") als auch die von der EU-Kommission bereitgestellten offiziellen Kennzeichen etabliert. Dieses Tool bettet die offiziellen EU-Icons direkt und dauerhaft ins Bild ein.

Welche offiziellen EU-Kennzeichen gibt es?

Die EU-Kommission stellt offizielle Icons zur Kennzeichnung KI-generierter bzw. KI-veränderter Inhalte bereit. Ihre Verwendung ist freiwillig — die Kennzeichnungspflicht selbst bleibt davon unabhängig bestehen. Dieses Tool verwendet ausschließlich diese offiziellen Icons.

Was ist der Unterschied zwischen „KI-generiert" und „KI-bearbeitet"?

„KI-generiert" bedeutet, dass ein Bild vollständig von einer KI neu erstellt wurde. „KI-bearbeitet" (bzw. „KI-verändert") bedeutet, dass ein bereits bestehendes echtes Bild mit KI nachträglich verändert wurde. Das Tool wählt automatisch das passende offizielle Icon.

Gilt das nur in der EU, oder auch in den USA/weltweit?

Der AI Act ist EU-Recht und gilt primär für das Anbieten/Bereitstellen von KI-Inhalten im EU-Raum. Andere Länder haben eigene, unabhängige Regelungen — etwa Kalifornien (SB 942) oder New York (SB8420A) in den USA. Dieses Tool orientiert sich an den EU-Vorgaben (Art. 50 AI Act).

Ersetzt dieses Tool eine Rechtsberatung?

Nein. Das Tool unterstützt bei der praktischen Umsetzung der Kennzeichnungspflicht, ersetzt aber keine Rechtsberatung im Einzelfall.

Tool-Funktionen

Wie kennzeichne ich mein Bild EU-AI-Act-konform mit diesem Tool?

Bild hochladen, die drei kurzen Fragen beantworten, und — falls laut Ihren Angaben eine Kennzeichnungspflicht besteht — wird automatisch das passende offizielle EU-Icon ins Bild eingebettet. Das fertige, konforme Bild steht danach zum Download bereit.

Wie funktioniert das Tool Schritt für Schritt?

1. Bild hochladen. 2. Drei Fragen beantworten (künstlich erstellt/verändert? als real wahrnehmbar? auf bestehendem Werk basierend?). 3. Das Tool prüft zusätzlich automatisch nach eingebetteten Herkunftsnachweisen. 4. Bei Kennzeichnungspflicht: Position/Größe des Icons per Drag & Drop anpassen. 5. Fertiges Bild herunterladen.

Kann das Tool automatisch erkennen, ob ein Bild von ChatGPT/DALL-E/Midjourney stammt?

Das Tool prüft automatisch nach drei Arten von Herkunftsnachweisen: eingebetteten C2PA-Content-Credentials (ein offener, herstellerübergreifender Standard), Generator-Metadaten in der Bilddatei, sowie optional über die OpenAI Content Provenance API nach OpenAI-eigenen Signalen (C2PA/SynthID) für Bilder aus DALL-E, GPT Image oder Sora. Eine hundertprozentige automatische Erkennung ist technisch nicht möglich — deshalb ergänzen die drei kurzen Fragen die automatische Prüfung.

Welche Dateiformate/Größen werden unterstützt?

JPG und PNG, bis 15 MB pro Bild.

Kann ich Position/Größe des Kennzeichens selbst anpassen?

Die Position lässt sich per Drag & Drop frei auf dem Bild verschieben. Die Größe des Icons skaliert automatisch proportional zur Bildgröße, damit es auf jedem Foto gut sichtbar bleibt.

Funktioniert das Tool auch am Handy?

Ja, das Tool ist für die Nutzung auf dem Smartphone optimiert, inklusive größerer Touch-Ziele für die Bedienung per Finger.

Praktisches

Ist das Tool kostenlos?

Ja, die Nutzung ist aktuell kostenlos.

Muss ich mich registrieren oder anmelden?

Nein. Es ist kein Konto und kein Login nötig — im Hintergrund wird automatisch eine anonyme, nur für Sie gültige Sitzung angelegt.

Werden meine hochgeladenen Bilder gespeichert oder weitergegeben?

Details dazu stehen in der Datenschutzerklärung. Kurz zusammengefasst: Bilder werden für die Verarbeitung genutzt und pro Besucher:in getrennt gespeichert; nur bei Bedarf (wenn die eingebauten Prüfungen kein eindeutiges Ergebnis liefern) wird das Bild zusätzlich an die OpenAI Content Provenance API übermittelt.

Für wen eignet sich das Tool?

Für alle, die KI-generierte oder KI-veränderte Bilder rechtssicher kennzeichnen möchten — etwa Unternehmen, Redaktionen, Marketing- und Social-Media-Teams sowie Einzelpersonen, die öffentlich Inhalte veröffentlichen.

Angaben ohne Gewähr, Irrtümer vorbehalten. Rechtliche Einschätzungen basieren auf dem aktuellen Kenntnisstand und ersetzen keine Rechtsberatung im Einzelfall.

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