Bußgelder nach
Stand:
Bis zu 15.000.000 € oder 3 % des weltweiten Jahresumsatzes — es gilt der höhere Betrag
Verstöße gegen die Transparenzpflichten aus Art. 50 AI Act — und damit auch gegen die Kennzeichnungspflicht für Deepfakes — können von den Aufsichtsbehörden mit empfindlichen Geldbußen geahndet werden. Das Gesetz sieht hierfür Strafen von bis zu 15 Millionen Euro oder bis zu 3 % des weltweiten Jahresumsatzes des vorangegangenen Geschäftsjahres vor, je nachdem, welcher Betrag höher ist. (Ausnahme: Für kleine und mittlere Unternehmen sowie Start-ups gilt in der Regel der jeweils niedrigere Betrag). Insbesondere für umsatzstarke, international agierende Unternehmen kann das prozentuale Kriterium den Fixbetrag somit deutlich übersteigen.
Einordnung im Vergleich zu anderen Strafen des AI Acts
Die KI-Verordnung unterscheidet je nach Schwere des Verstoßes verschiedene Bußgeldrahmen. Die absolute Höchststrafe (bis 35 Mio. € oder 7 % des Umsatzes) ist für den Einsatz rechtlich verbotener KI-Praktiken (z. B. Social Scoring) reserviert. Die Transparenzpflichten aus Art. 50 fallen mit bis zu 15 Mio. € bzw. 3 % des Umsatzes in die mittlere Sanktionskategorie. Das zeigt: Der Gesetzgeber stuft eine fehlende Kennzeichnung nicht als absolute Höchstgefahr ein, ahndet sie aber dennoch mit empfindlichen, existenzbedrohenden Summen, um eine spürbare abschreckende Wirkung zu erzielen.
Wie lassen sich rechtliche Risiken vermeiden?
Der rechtssichere Weg in der Praxis ist unkompliziert: Betroffene KI-Bilder müssen vor ihrer Veröffentlichung korrekt, sichtbar und dauerhaft gekennzeichnet werden. Was konkret als kennzeichnungspflichtiger Inhalt gilt, erklärt unser Guide Deepfakes: Definition & Beispiele.
Tipp: Mit unserem kostenlosen Tool lässt sich die Pflicht in wenigen Klicks erfüllen — laden Sie Ihr Bild hoch, beantworten Sie drei kurze Fragen und laden Sie das rechtssicher gekennzeichnete Bild herunter.
Rechtlicher Hinweis: Dieser Artikel ersetzt keine rechtliche Einzelfallprüfung. Die tatsächliche Bußgeldbemessung im Einzelfall hängt von zahlreichen weiteren Faktoren ab (z. B. Art, Schwere und Dauer des Verstoßes, Vorsatz oder Fahrlässigkeit), die hier nicht abschließend behandelt werden. Die Inhalte dieses Ratgebers dienen ausschließlich der allgemeinen Information und stellen keine verbindliche Rechtsberatung dar. Für die Richtigkeit, Vollständigkeit und Aktualität der Angaben wird keine Gewähr übernommen. Bei konkreten rechtlichen Fragen empfiehlt sich stets die Rücksprache mit einer rechtskundigen Person.
Quellen zur Kennzeichnungspflicht (Art. 50 AI Act)
- Verordnung (EU) 2024/1689 (KI-Verordnung / AI Act), insbesondere Art. 50 Transparenzpflichten — Amtsblatt der Europäischen Union (EUR-Lex)
- Leitlinien der Europäischen Kommission zu den Transparenzpflichten nach Art. 50 (veröffentlicht am 20. Juli 2026) — Europäische Kommission
- Verhaltenskodex (Code of Practice) zur Transparenz KI-generierter Inhalte (finale Fassung vom 10. Juni 2026) — Europäische Kommission
Dieser Inhalt ersetzt keine Rechtsberatung im Einzelfall. Maßgeblich sind die genannten Originaltexte.
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