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KI-Kennzeichnungs-Tool

KI-Kennzeichnungspflicht für Unternehmen

Stand:

Die Kennzeichnungspflicht nach Art. 50 Abs. 4 AI Act gilt für jede gewerbliche, berufliche oder institutionelle Nutzung. Unternehmen, Behörden, Redaktionen und Marketing-Teams sind demnach grundsätzlich als sogenannte "Betreiber" (Deployer) betroffen, sobald sie Deepfake-Inhalte oder KI-generierte Texte von öffentlichem Interesse veröffentlichen. Die rein private, nicht-berufliche Nutzung ist in der Regel vom Anwendungsbereich ausgenommen – Details dazu sowie zu den strengen Grenzen dieser Ausnahme finden Sie im Guide Anbieter, Betreiber & private Nutzung.

Wer konkret betroffen ist

  • Unternehmen, die KI-generierte Werbe- oder Produktbilder veröffentlichen, die derart fotorealistisch sind, dass sie als echte Fotos wahrgenommen werden könnten.
  • Redaktionen und Medienhäuser bei der Veröffentlichung von KI-bearbeitetem oder -generiertem Bildmaterial mit Personenbezug.
  • Marketing- und Social-Media-Teams beim Einsatz von KI-generierten Testimonials, Models oder Szenen, die einen realistischen Bezug zu echten Personen, Orten oder Ereignissen aufweisen.
  • Behörden und Institutionen bei jeglichem öffentlichkeitswirksamen KI-Bildmaterial, das als authentisch missverstanden werden könnte.

Was bei Verstößen droht

Gemäß Art. 99 der KI-Verordnung drohen bei Verstößen gegen die Transparenzpflichten empfindliche Geldbußen:

  • bis zu 15 Mio. € oder 3 %
  • des im vorausgegangenen Geschäftsjahr erzielten weltweiten Jahresumsatzes — je nachdem, welcher Betrag höher ist. (Ausnahme: Für kleine und mittlere Unternehmen (KMU) sowie Start-ups gilt in der Regel der jeweils niedrigere Betrag).
  • Ausführlich dazu: Bußgelder nach Art. 50 AI Act.

Praktische Schritte zur Umsetzung

  1. Bestandsaufnahme: Welche neu erstellten oder neu veröffentlichten Bilder könnten unter die Deepfake-Definition des AI Acts fallen? (Wichtig: Die Verordnung wirkt nicht rückwirkend — bereits vor August 2026 veröffentlichte Altbestände im Netz sind von der Pflicht ausgenommen.)
  2. Einschätzung pro Bild: Wurde das Bild durch KI erstellt oder signifikant verändert? Könnte es von einer durchschnittlichen Person als real und authentisch wahrgenommen werden? Hilfestellung bietet der Guide Deepfakes: Definition & Beispiele.
  3. Kennzeichnen: Versehen Sie betroffene Inhalte mit einem der offiziellen EU-Icons (siehe Übersicht der EU-Kennzeichen) oder einem klaren, gut lesbaren Text-Hinweis. Die Kennzeichnung muss spätestens bei der ersten Interaktion sichtbar sein und beim Teilen oder Herunterladen des Bildes dauerhaft erhalten bleiben.
  4. Dokumentieren: Etablieren Sie feste interne Prozesse und Richtlinien, damit neue Inhalte künftig vor der Veröffentlichung systematisch geprüft und rechtssicher markiert werden.

Tipp: Die Schritte 2 und 3 lassen sich direkt mit unserem kostenlosen Tool erledigen. Bild hochladen, drei kurze Fragen beantworten, und das rechtssicher gekennzeichnete Bild (inkl. offiziellem EU-Icon) herunterladen.

Rechtlicher Hinweis: Die Inhalte dieses Ratgebers dienen ausschließlich der allgemeinen Information und stellen keine verbindliche Rechtsberatung dar. Für die Richtigkeit, Vollständigkeit und Aktualität der Angaben wird keine Gewähr übernommen. Bei konkreten rechtlichen Fragen im Einzelfall empfiehlt sich stets die Rücksprache mit einer rechtskundigen Person.

Quellen zur Kennzeichnungspflicht (Art. 50 AI Act)

Dieser Inhalt ersetzt keine Rechtsberatung im Einzelfall. Maßgeblich sind die genannten Originaltexte.

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