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KI-Kennzeichnungs-Tool

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Glossar: KI-Kennzeichnung & AI Act

Wichtige Begriffe rund um KI-Kennzeichnung und Art. 50 EU AI Act kurz erklärt.

Begriffe A-Z

Deepfake

Gemäß Art. 3 Nr. 60 in Verbindung mit Art. 50 Abs. 4 der EU-KI-Verordnung (AI Act) handelt es sich hierbei um einen KI-generierten oder KI-manipulierten Bild-, Audio- oder Videoinhalt, der einer echten Person, einem echten Ort, einem echten Objekt oder einem echten Ereignis derart ähnelt, dass er von einer durchschnittlichen Person fälschlicherweise für authentisch und wahrheitsgemäß gehalten werden könnte. Nur Inhalte, die diese Täuschungseignung aufweisen, unterliegen der strengen Kennzeichnungspflicht für Betreiber (mehr dazu im Guide Deepfakes).

KI-generiert

Ein Bild, das vollständig durch ein KI-System neu erzeugt wurde, ohne dass ein originär reales, menschengemachtes Ausgangsbild als Basis diente. Gemäß dem offiziellen EU-Verhaltenskodex wird dieser Sachverhalt mit dem Piktogramm "AI GENERATED" gekennzeichnet.

KI-bearbeitet / KI-verändert

Ein bereits bestehendes, echtes Ausgangsbild (originär menschliche Schöpfung) wurde mittels Künstlicher Intelligenz nachträglich signifikant verändert oder manipuliert — beispielsweise durch einen Face-Swap. Gemäß dem offiziellen EU-Verhaltenskodex wird dieser Sachverhalt mit dem Piktogramm "AI MODIFIED" gekennzeichnet.

Art. 50 AI Act

Der zentrale Artikel der EU-KI-Verordnung (Verordnung (EU) 2024/1689), der die Transparenzpflichten für KI-generierte und KI-manipulierte Inhalte gesetzlich verankert. Er regelt die maschinenlesbare Markierungspflicht für Anbieter sowie die sichtbare Kennzeichnungspflicht (insbesondere für Deepfakes) für Betreiber. Die Pflichten aus diesem Artikel entfalten seit dem 2. August 2026 volle rechtliche Bindungswirkung (mehr dazu: häufige Fragen).

Anbieter

Eine natürliche oder juristische Person, die ein KI-System entwickelt oder entwickeln lässt und es unter eigenem Namen oder eigener Marke in Verkehr bringt oder in Betrieb nimmt. Nach Art. 50 Abs. 2 AI Act müssen Anbieter sicherstellen, dass die Ausgaben ihrer Systeme maschinenlesbar als künstlich erzeugt oder manipuliert markiert werden. Mehr dazu im Guide Anbieter, Betreiber & private Nutzung.

Betreiber

Eine natürliche oder juristische Person, die ein KI-System unter eigener Verantwortung einsetzt — also beispielsweise ein Bild mittels KI erstellt oder bearbeitet und dieses anschließend verwendet oder veröffentlicht. Betreiber sind nach Art. 50 Abs. 4 AI Act verpflichtet, Deepfakes klar, dauerhaft und menschenlesbar offenzulegen. Diese Rolle trifft auf die meisten Nutzer:innen dieses Tools zu.

C2PA

Ein offener, branchenübergreifender technischer Standard zur kryptografisch gesicherten Herkunftskennzeichnung digitaler Inhalte. Unser Tool prüft automatisch, ob ein hochgeladenes Bild ein gültiges C2PA-Manifest enthält, um die technische Herkunft nachzuweisen.

Content Credentials

Die praktische und sichtbare Umsetzung des C2PA-Standards. Es handelt sich um manipulationssichere, in die Datei eingebettete Metadaten, die die technische Herkunft, die verwendete Hard-/Software und die Bearbeitungshistorie eines Bildes transparent dokumentieren und mittels digitaler Signatur absichern.

SynthID

Ein von Google/DeepMind entwickeltes, für das menschliche Auge unsichtbares und robustes digitales Wasserzeichen zur Identifikation KI-generierter Inhalte. Unser Tool kann SynthID-Signale in bestimmten Fällen über entsprechende Schnittstellen (wie die OpenAI Content Provenance API) automatisiert mitprüfen.

Digital Source Type

Ein standardisiertes IPTC/C2PA-Metadatenfeld, das die exakte technische Herkunft eines Bildes klassifiziert — beispielsweise „trainedAlgorithmicMedia“ für vollständig KI-generierte Inhalte oder „compositeWithTrainedAlgorithmicMedia“ für KI-veränderte Mischformen.

Quellen zur Kennzeichnungspflicht (Art. 50 AI Act)

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